UV-Gesetz-2009

UV-Gesetz-2009
uv-gesetz-2009-08-03.pdf
PDF-Dokument [45.3 KB]

 

UV-Schutzverordnung  UVSV

Liebe Sun Perfect - Kunden,
am 01.01.2012 ist die neue UV-Schutzverordnung in Kraft getreten.

Diese regelt den sicheren Umgang mit Solarien und Ihrer Haut. Unter anderem ist die Nutzung von Solarien unter 18 Jahren verboten.

Wir haben selbstverständlich auf diese Gesetzesänderung reagiert und werden daher im Zweifelsfall Ihr Alter mit einem Ausweisdokument kontrollieren.

Weiterhin sind darin einige neue Anforderungen an den Betrieb von Solarien geregelt. Technisch dürfen alle Geräte ab sofort eine maximale Bestrahlungsstärke von 0,3 Watt/Quadratmeter haben. Diese Bestrahlungsstärke bildet den Kompromiss aus optimalem Bräunungsergebnis und niedrigst möglichem Sonnenbrandrisiko.

Der Gesetzgeber fordert  bei jedem Erstkunden eine spezielle Beratung durchzuführen, welche auch mit Ihrem Namen und Ihrer Unterschrift bestätigt werden muss.

Um unserer Dokumentationspflicht nachzukommen, bitten wir Sie einmalig, Ihren Vor- & Zunamen anzugeben. Wir müssen gegenüber den Kontrollinstanzen lediglich die ordnungsgemäße Durchführung unserer Beratung nachweisen. Dazu dokumentieren wir Ihre Besonnungsberatung in unserer EDV.
Diese Daten werden nicht zu Marketingzwecken oder ähnlichem verwendet.

Ihre Daten sind gegen unbefugten Zugriff geschützt und werden selbstverständlich nicht an Dritte weiter gegeben.
Gern stehen wir Ihnen dazu und zu allen anderen Fragen zur Verfügung.

Ihr Sun Perfect Team