Sun-Perfect-Bonn

Sonnenstudio
V.I.P. – Club - Vertrag

  

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Inhalt der V.l.P. - Club - Mitgliedschaft:

Das Mitglied ist dazu berechtigt zu allen Öffnungszeiten zu sonnen, so oft und solange es möchte. Die Benutzung ist auf einmal täglich begrenzt. Mit eventuellen Wartezeiten ist zu rechnen. Aus Sicherheitsgründen und unter Berücksichtigung der Gesundheitsaspekte sind die Geräte mit einer

Maximal – Laufzeit (30 Min) je Besonnung ausgerüstet. Die Laufzeiten können und dürfen nicht überschritten werden. Die Geräte schalten bei Max.- Laufzeitüberschreitung automatisch ab. Dies ist kein Fehler oder Beschwerdegrund und dient ausschließlich der Sicherheit und Gesundheit des Mitglieds. Der Besonnungspreis für den V.I.P - Club ist im Studio ausgehangen. (Der Besonnungspreis ist für ein Jahr festgelegt)

Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 15,00 Euro, erstmals bei Abschluss des Vertrages und Aushändigung der Clubkarte. Die Vertragsdauer beträgt 12 Monate vom Tag des Abschlusses an. Wird der Vertrag nicht spätestens mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen

zum Vertragsende gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft um weitere 6 Monate.

 

Die V.l.P. - Club - Chipkarte:

Bei Vertragsabschluss wird dem Vertragsnehmer eine Club - Chipkarte ausgehändigt. Die Benutzung der Sonnengeräte ist ausschließlich in Verbindung mit dieser Karte gestattet. Die Club - Chipkarte ist personengebunden und nur für die hierauf gespeicherte Person gültig. Eine Zuwiderhandlung in Form der Weitergabe an Dritte erfüllt den Tatbestand des vorsätzlichen Betruges und wird unverzüglich zur Anzeige gebracht. Zuwiderhandlung hat den sofortigen Einzug der Karte zur Folge. In diesem Fall wird ein Schadenersatz in Höhe von 500,00 Euro zur sofortigen Zahlung fällig. Bei Verlust der Karte ist dies dem Vertragsgeber unverzüglich mitzuteilen. Der Vertragsnehmer erhält gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro eine Ersatzkarte. Sollte sich die verloren gemeldete Karte wieder auffinden, ist diese dem Vertragsgeber auszuhändigen. Defekte Karten werden gegen eine Gebühr von 10,- Euro ausgetauscht.

 

Zahlung der Clubbeiträge:

Die Zahlung erfolgt monatlich oder jährlich im Voraus mit der im Vertrag gewählten Zahlungsweise. Eventuell von den Banken erhobene Gebühren gehen zu Lasten des Vertragnehmers Bei verspäteter Zahlung wird die Karte zum weiteren Gebrauch gesperrt. Ab dem 2. Tag wird eine Mahngebühr in Höhe von 2,50 Euro erhoben. Nach drei ausstehenden Beiträgen berechnen wir 25,00 Euro Mahngebühren zzgl. 3,00 Euro je eventueller Rücklastschrift.

Der Vertragsgeber behält sich vor, nach Unterschrift des Vertrages eine Bonitätsprüfung des Vertragnehmers durchzuführen. Bei negativer Auskunft verpflichtet sich der Vertragsnehmer, mind. die Hälfte des Jahresbeitrags im Voraus an den Vertragsgeber zu entrichten. Die Zahlung hat im gleichen Monat wie der Vertragsbeginn zu erfolgen.

 

Ruhezeit:

Bei Schwangerschaft, Krankheit aller Art unter Vorlage von Attesten eines Facharztes o. ä., Bundeswehr, Arbeitslosigkeit etc......kann eine Ruhezeit der Mitgliedschaft vereinbart werden. Diese Vereinbarung bedarf der Schriftform. Bei Vorlage eines Attestes kann der Vertragsgeber auf Kosten des Vertragnehmers bei einem Facharzt seiner Wahl eine zweite schriftliche Meinung einholen. Bei gleicher Diagnose entfallen die Kosten zu Lasten des Vertraggebers.

 

Kündigung der Mitgliedschaft:

Beide Vertragspartner können den Vertrag mit einer Frist von sechs Wochen zum Vertragsende schriftlich und per Einschreiben kündigen.

 

Außerordentliche Kündigung:

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, ausgenommen der unter Punkt “Ruhezeit" angegebenen Gründe, sowie aus gesetzlichen Gründen, ist dem Mitglied nur mit einer dreiwöchigen Kündigungsfrist zum Monatsende vorbehalten. Durch die außerordentliche Kündigung wird in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro fällig. Erst ab Zahlungseingang der Bearbeitungsgebühr und Rückgabe der V.l.P. - Club - Karte entfallen die monatlichen Beitragszahlungen und die außerordentliche Kündigung wird rechtskräftig. Bei Verlust der V.l.P. -Club - Karte wird ein Schadenersatz in Höhe von 10,00 € erhoben. Die Kündigung wird in diesem Fall erst mit Zahlung der Schadenersatzforderung rechtskräftig. Eine Kündigung aus privaten oder familiären Gründen ist ausgeschlossen.

 

Haftung und Haftungsausschlüsse:

SunPerfect-Bonn übernimmt keine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen, Bargeld ...etc....Für Unfälle und Sachbeschädigungen jeglicher Art haftet der Vertragsgeber nur im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung. Im Rahmen dieses Vertrages übernehmen wir keine Haftung für Sonnenbrände, gesundheitliche Schäden sowie Spätfolgen. Die Benutzung der Sonnengeräte erfolgt auf eigene Gefahr.

Für Beratungsfehler und hierdurch entstehende Schäden haften wir selbstverständlich nach wie vor im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang im Rahmen unserer Haftpflichtversicherung.

 

Datenschutz:

Die Speicherung der personenbezogenen Daten sowie des Passbildes des Vertragsnehmers wird mit Unterschrift des Vertrages ausdrücklich genehmigt. Der Vertragsgeber verpflichtet sich, die gültigen Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die gespeicherten Daten ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrags zu verwenden.

Änderungen und Ergänzungen jeglicher Art bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen haben keine Rechtskraft und wurden nicht getroffen.

 

Mit Unterschrift bestätigt der Vertragsnehmer, die AGBs zur Kenntnis genommen und diese mit der Vertragsdurchschrift erhalten zu haben.

 

 

 

 

 

...........................................................................................

Unterschrift Vertragsnehmer